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2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software-Produkten des Lizenzgebers zur Nutzung durch den Lizenznehmer auf dessen eigener Datenverarbeitungsanlage (im Folgenden DV-Anlage) als Einplatz-Lösung und/oder als Mehrplatz-Lösung. Hierfür wird, wenn nicht anders vereinbart, eine einmalige oder jährliche Lizenzgebühr berechnet.\\ | 2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software-Produkten des Lizenzgebers zur Nutzung durch den Lizenznehmer auf dessen eigener Datenverarbeitungsanlage (im Folgenden DV-Anlage) als Einplatz-Lösung und/oder als Mehrplatz-Lösung. Hierfür wird, wenn nicht anders vereinbart, eine einmalige oder jährliche Lizenzgebühr berechnet.\\ | ||
- | 2.2 Gegenstand des Vertrages ist gleichzeitig auch die Pflege, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Software-Produkte durch den Lizenzgeber im Ergebnis der von ihm durchgeführten kontinuierlichen Marktbeobachtung. Hierfür wird, wenn nicht anders vereinbart, eine jährlichen | + | 2.2 Gegenstand des Vertrages ist gleichzeitig auch die Pflege, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Software-Produkte durch den Lizenzgeber im Ergebnis der von ihm durchgeführten kontinuierlichen Marktbeobachtung. Hierfür wird, wenn nicht anders vereinbart, eine jährliche |
2.3 Zusätzlich können im Rahmen einer separaten Vereinbarung zwischen den Parteien durch den Lizenzgeber auch Dienstleistungen wie Softwareentwicklung, | 2.3 Zusätzlich können im Rahmen einer separaten Vereinbarung zwischen den Parteien durch den Lizenzgeber auch Dienstleistungen wie Softwareentwicklung, | ||
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* für Aufwendungen aus erforderlichen Softwareanpassungen im Zusammenhang mit geänderten gesetzlichen Bestimmungen, | * für Aufwendungen aus erforderlichen Softwareanpassungen im Zusammenhang mit geänderten gesetzlichen Bestimmungen, | ||
* für Aufwendungen aus erforderlichen Softwareanpassungen im Zusammenhang mit Aktualisierungen/ | * für Aufwendungen aus erforderlichen Softwareanpassungen im Zusammenhang mit Aktualisierungen/ | ||
- | * für Aufwendungen aus erforderlichen Anpassungen/ | + | * für Aufwendungen aus erforderlichen Anpassungen/ |
* für Aufwendungen, | * für Aufwendungen, | ||
* für die Lauffähigkeit von und die Funktion der Schnittstellen mit anderen Programmen zusammen mit der Software des Lizenzgebers. | * für die Lauffähigkeit von und die Funktion der Schnittstellen mit anderen Programmen zusammen mit der Software des Lizenzgebers. | ||
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=====11. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht ===== | =====11. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht ===== | ||
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- | 11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Durchführung dieses Vertrages und Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Lizenzgebers, | + | 11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Durchführung dieses Vertrages und Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Lizenzgebers, |
11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.\\ | 11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.\\ | ||
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12.1. Den Parteien ist bewusst, dass die vom Lizenznehmer mit Hilfe der Software erfassten | 12.1. Den Parteien ist bewusst, dass die vom Lizenznehmer mit Hilfe der Software erfassten | ||
- | 12.2 Bei Übergabe der Daten des Lizenznehmers an den Lizenzgeber anlässlich einer Vertragsanbahnung oder zum Zwecke der Vertragsdurchführung sind beide Parteien zur Einhaltung der im jeweiligen Land zutreffende | + | 12.2 Bei Übergabe der Daten des Lizenznehmers an den Lizenzgeber anlässlich einer Vertragsanbahnung oder zum Zwecke der Vertragsdurchführung sind beide Parteien zur Einhaltung der im jeweiligen Land zutreffenden |
12.3 Bei vom Lizenznehmer beauftragten Supportmaßnahmen des Lizenzgebers - insbesondere im Zusammenhang mit Softwarepflege, | 12.3 Bei vom Lizenznehmer beauftragten Supportmaßnahmen des Lizenzgebers - insbesondere im Zusammenhang mit Softwarepflege, |
sbt.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/06 09:38 von onyxadmin